11. Wie wir kommunizieren – Kommunikation und Information

11. Wie wir kommunizieren – Kommunikation und Information
Textbaustein

Die Schule Musterhausen nutzt neben analogen Kommunikationsmöglichkeiten digitale Kommunikationsmittel für a) die Kommunikation rund um den Unterricht und b) die Schulkommunikation (Interne Kommunikation, Elternkommunikation, Kommunikation mit der breiten Öffentlichkeit). In Kapitel 11 des Medien- und ICT-Konzepts werden Grundüberlegungen zum Einsatz digitaler Technologien als Orientierungsrahmen skizziert. 
Optional (falls gesamtschulisches Kommunikationskonzept vorhanden):

Die Schule Musterhausen erweitert zudem ihr bestehendes, gesamtschulisches Kommunikationskonzept mit den notwendigen Ergänzungen, die sich aus Kapitel 11 ergeben. 

admin
Vorgehen

In Kapitel 11 skizzieren Sie Leitplanken für den Einsatz von digitalen Technologien in der Kommunikation der Schule. Zudem machen Sie sich Gedanken darüber, wie die Einführung von neuen digitalen Technologien kommunikativ begleitet werden kann. Nur so können digitale Kanäle auch etabliert werden. Die Angaben zum Einsatz in der Schulkommunikation müssen in ein bestehendes, übergeordnetes Kommunikationskonzept eingepasst werden. 
 

 

Erläuterungen & Hintergrundinformationen

Eine gut funktionierende, aktive Kommunikation ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit in den Schulgemeinden. Der gegenseitige Informationsfluss zwischen den beteiligten und interessierten Parteien in und um die Schule dient der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Eine effektive Kommunikation wirkt vertrauensbildend, dient der Unterstützung von Vorhaben und stärkt die Identifikation mit der Organisation Schule.
Die Pflege der Aussenkontakte ist eine Aufgabe, die von allen Schulbeteiligten getragen werden muss. Sie ist integraler Bestandteil der Schulkultur. Die Führung von Informations- und Kommunikationsaufgaben liegt bei der Schulleitung, die Teilbereiche delegieren kann. Dies ist so im «Handbuch Schulqualität» (Kapitel 10) festgehalten.

Ziel ist es, im Umfeld der Schule …
•    das Verständnis für die Schule, ihre Möglichkeiten und Grenzen zu fördern
•    die Identifikation mit bzw. die Unterstützung der Schule und ihrer Anliegen zu fördern
•    der Schule ein attraktives Profil und ein positives Image zu verschaffen

Abgrenzung Krisenkonzept
Weder in Kapitel 11 des Medien- und ICT-Konzepts noch im gesamtschulischen Kommunikationskonzept wird auf Krisenkonzepte, Medienmitteilungen oder den allgemeinen Umgang mit Medienvertretungen eingegangen. Diese sind im Rahmen der VSG-Umsetzung thematisiert und im Organisationsstatut festgeschrieben. 

11.1 Digitale Kommunikation Unterricht

11.1 Digitale Kommunikation Unterricht
Textbaustein

Die Schule Musterhausen setzt digitale Technologien zum Lehren und Lernen im Unterricht sowie zur Kommunikation ein. Schülerinnen und Schüler kommunizieren untereinander, mit der Lehrperson und mit Personen ausserhalb der Schule auch mit Hilfe von digitalen Tools. Die Schule befähigt die Lernenden, mit digitalen Medien verantwortungsbewusst zu kommunizieren, sei dies mit E-Mail oder über soziale Netzwerke (vgl. Lehrplan S.359 "Informatik" und S. 369 "Medienerziehung").

admin
Vorgehen

Die Kommunikation im Unterricht ist stark stufenabhängig, die Lesekompetenz der Lernenden spielt eine entscheidende Rolle. Deshalb wird in diesem Kapitel hauptsächlich die Primar- und Sekundarstufe angesprochen. Der Textbaustein kann grundsätzlich unverändert übernommen werden.

Die Schule legt für die jeweilige Stufe die Kommunikationskanäle fest, die die Jugendlichen verbindlich für den Unterricht nutzen. Sie stellt die entsprechenden Werkzeuge und Zugänge zur Verfügung. Ein zu erarbeitender Ablaufplan zeigt das Vorgehen für Lernende, die ihren Zugang nicht mehr kennen oder das Passwort vergessen haben.

Erläuterungen & Hintergrundinformationen

Die Jugendlichen bewegen sich in ihrer Freizeit in der digitalen Welt. Sie nutzen soziale Medien (Social-Community-Plattformen),  chatten oder stellen Fotos und Filme auf Plattformen (z.B. Youtube, Instagram) und nutzen privat gängige bzw. verbreitete Kommunikationsmittel mehr oder weniger intensiv. Bei der Kommunikation und der Publikation von Informationen mittels sozialer Medien gibt es einige rechtliche Aspekte einzuhalten. Mindestens ein Teil der Jugendlichen kennt diese Aspekte zu wenig oder beachtet sie nicht. Besonders beim schulischen Einsatz digitaler Kommunikationsmittel haben die rechtlichen Aspekte, zum Beispiel Daten- und Persönlichkeitsschutz, zwingend hohe Priorität.

Im Medien- und ICT-Konzept regelt die Schule die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel und sozialer Medien im Unterricht. Die Regeln können Teil einer Nutzungsvereinbarung mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrpersonen sein.

E-Mail-Kommunikation

Viele Kinder und Jugendliche besitzen heute eine private E-Mailadresse oder können leicht gratis eine persönliche Adresse erstellen. Es stellt sich die Frage, ob Schulen ihren Lernenden eine Schul-E-Mailadresse (vorn.nam[at]musterschule.ch)  für die Kommunikation zur Verfügung stellen sollen. 

Schuleigene E-Mailadresse für Schülerinnen und Schüler:
Pro-Argumente
  • Einheitliche E-Mailadressen für alle
  • Trennung von privaten und schulischen Mails
  • Vertrauensvoller, werbefreier, kostenloser Mailprovider bei Nutzung von educanet2
  • verbesserte Identifikation mit der Schule
Contra-Argumente
  • grosser Aufwand bei der Administration
  • eine weitere E-Mailadresse für die Personen

Soziale Medien

Jugendliche diskutieren und kommunizieren, publizieren Bilder, Videos und Musikstücke in einer ihnen eigenen Unbekümmertheit auf verschiedenen sozialen Plattformen. Die Frage ist mit Recht zu stellen, ob diese Plattformen nicht auch für den Unterricht genutzt werden könnten. Von einer verpflichtenden Nutzung sozialer Medien mit privaten Nutzerprofilen ist aus rechtlichen Gründen abzuraten. Diese Plattformen erfüllen die Kriterien des Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) nicht. Jedoch ist gegen eine freiwillige Nutzung der Lernenden, aufgearbeitet im Rahmen Medienbildung, nichts einzuwenden. Die kooperativen Arbeitsformen, die mit sozialen Medien trainiert werden können, sind später in der Arbeitswelt wichtige Werkzeuge.

Bei Lehrpersonen wird empfohlen, auf die Nutzung privater Profile für Unterrichtsaktivitäten zu verzichten. Eine Vermischung von privaten und schulischen Informationen und Kontakten ist meist nicht erwünscht.

Soziale Medien können und sollen im Unterricht durchaus genutzt werden. Um nicht in Konflikt mit dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) zu geraten, kann mit anonymisierten Profilen, mit Pseudonymen gearbeitet werden.

 

11.2 Digitale Kommunikation Kollegium

11.2 Digitale Kommunikation Kollegium
Textbaustein

Klar strukturierte Kommunikationswege auf der Ebene Kollegium/Schulteam entlasten das Schulteam und vermitteln Sicherheit. Im Rahmen der internen Kommunikation nutzen wir neben analogen auch verstärkt digitale Kommunikationswege wie E-Mail. Dabei halten wir die formulierten Kommunikationsregeln ein. Mitarbeitende der Schule Musterhausen behandeln personenrelevante Daten mit der nötigen Sorgfalt. Besondere Sorgfalt gilt dem Umgang mit Informationen zu einzelnen Lernenden (Personendaten und besondere Personendaten). 

admin
Vorgehen

Die Arbeitsgruppe Medien und ICT stellt zusammen mit der Schulleitung und/oder der Person, die für die Kommunikation verantwortlich ist, sicher, dass das Thema Kommunikation auf der Ebene der Mitarbeitenden thematisiert wird.  Die genutzten digitalen Kommunikationsmittel werden vorgestellt und im Hinblick auf die Nutzung im Rahmen von schultypischen Situationen beschrieben. Bestehende Vereinbarungen und Guidelines werden überprüft, bei der Einrichtung von neuen Kanälen werden entsprechende Guidelines entwickelt.  

Erläuterungen & Hintergrundinformationen

Funktionierende, verlässliche Kommunikationswege sind auf der Ebene Kollegium zwingend notwendig. Schülerinnen und Schüler werden in der Regel von mehreren Lehrpersonen betreut. Die Förderung und Begleitung der Lernenden erfordert einen Dialog aller an der Schule beteiligten Personen. Dies stellt hohe Ansprüche an die Kommunikation und deren Kanäle.  

Digitale Technologien spielen insbesondere für die Information und den Austausch im Schulhausteam sowie damit zusammenhängend für das Wissensmanagement und die Ablage von Informationen und Dokumenten eine Rolle. 

Dabei ist zu beachten, dass in der Schule die Daten oft sensibel sind. Dies bedeutet, dass die Handhabung dem Informations- und Datenschutzgesetz IDG genügen muss. Dies betrifft nicht nur Berichte über Lernende, sondern auch Notenblätter oder sogar ihre Bewerbungsschreiben. 

1. Information/Kommunikation im Schulhausteam 

Digitale Kommunikation von Person zu Person 

Die digitale Kommunikation zwischen zwei Lehrpersonen kann über verschiedene Kanäle stattfinden. Die Wahl des Kommunikationskanals wird beeinflusst durch die Verfügbarkeit der Geräte (Telefon, Handy, Computer) resp. der zur Verfügung stehenden Dienste und Programme (Teams, Chat, E-Mailadresse u.a.). 

Für Mitteilungen, die dringend sind oder einen mündlichen Austausch erfordern, werden synchrone Kommunikationsmedien wie Festnetztelefon, Handy oder Internettelefonie (z.B. Skype) eingesetzt. Für dringende Kurzmitteilungen kann auch ein interner Textchat verwendet werden (Bsp. Teams). 

Für einen Austausch, der nicht zeitnah geführt werden muss, kann zum Beispiel E-Mail eingesetzt werden. Dies bietet sich auch dann an, wenn die Nachvollziehbarkeit und Verbindlichkeit des Austausches wichtig ist, da den Beteiligten ein schriftlicher Verlauf vorliegt. 

Die Form der Kommunikation (locker oder formal) wird durch die Art der Mitteilungen oder des Geschäfts beeinflusst. 

Mögliche Vereinbarungen 

  • Bei dringenden und komplexen Themen wird der direkte Kontakt oder ein Kontakt 
    per (Internet-)Telefon gesucht. 

  •  Verbindliche Abmachungen werden in schriftlicher Kurzform per Mail übermittelt oder bestätigt. 

  •  … 

Kommunikation auf der Ebene Schulhausteam 

Für die Regeln der Kommunikation auf Ebene Schulteam ist in erster Linie die Schulleitung verantwortlich. Sie gibt die Kommunikationswege und Verbindlichkeiten vor. Sie bestimmt die Art der Sitzungsvorbereitung, der Sitzungsleitung und Protokollierung der Ergebnisse. 

Auf dieser Ebene sind die Reservationen von Räumen, Videos, Beamern u.a.m. zu vereinbaren. Ob dies mittels ausgedruckter Listen oder über ein digitales Reservationssystem erfolgt, entscheidet das Kollegium zusammen mit der Schulleitung. Wichtig ist, dass Doppelspurigkeiten vermieden werden. Das digitale System hat den Vorteil, dass die Reservierungen auch vom Schulzimmer oder von zu Hause aus gemacht werden können. Dies bedingt jedoch, dass den Lehrpersonen jederzeit an verschiedenen Orten Computer mit Netzanschluss zur Verfügung stehen. 

Kommunikation auf der Ebene Schulgemeinde  

Der grösste Teil der Kommunikation mit der Schulpflege wird über die Schulleitung erfolgen. Dabei orientiert sich die Kommunikation an den Gepflogenheiten in der Geschäftswelt. 

Mögliche Vereinbarungen: 

  • Für Abklärungen und kurze Anfragen ist der telefonische Kontakt geeignet. 

  • Wichtige Entscheide werden in einer kurzen, schriftlichen Notiz festgehalten. Die schriftliche Kommunikation kann mit E-Mail erfolgen (siehe auch «Sieben goldene E-Mail-Regeln»). 

  • Personen, die in einer E-Mail genannt oder angesprochen werden, werden in der Regel durch den Eintrag ihrer E-Mailadresse im «CC» in Kenntnis gesetzt. 

  • Werden personenrelevante oder sensible Daten kommuniziert, kann ein Ausdruck der direkt angesprochenen Person übergeben werden. 

2. Wissensmanagement / Ablage von Informationen und Dokumenten 

Sitzungen und Besprechungen belasten das Zeitbudget von Lehrpersonen zunehmend. Demzufolge sollen Sitzungen so wenig als möglich und so häufig wie nötig einberufen werden. Es soll auf einen klar strukturierten Ablauf und auf einen einfachen Zugang zu den benötigten Sitzungsunterlagen geachtet werden. 

Sitzungsunterlagen und -protokolle müssen auf einem vereinbarten Weg zur Verfügung gestellt werden. Für die Unterlagen kann eine Hol- oder Bringschuld vereinbart werden. Bei Holschuld der Lehrpersonen wird vereinbart, wann und wo Unterlagen abgeholt werden können und müssen. Bei Bringschuld wird abgemacht, wann die Unterlagen den Lehrpersonen auf welchem Weg zugestellt werden. 

Digitale Technologien können den Prozess des Austausches erleichtern. Interne Dateiablagen ermöglichen es, dass berechtigte Personen die benötigten Unterlagen von jedem Computer der Schule abrufen können. Externe Cloud-Dienste machen die Unterlagen von jedem Computer mit Internetanschluss verfügbar. 

Mögliche Vereinbarungen 

  • Die SL lädt die Teammitglieder per E-Mail zu Sitzungen ein (inkl. Traktanden). 

  • Sitzungsprotokolle werden in die gemeinsame Dateiablage aufgeschaltet und müssen von den Lehrpersonen bis zur nächsten Sitzung gelesen werden. 

  • Wichtige Informationen werden durch die SL im internen Teamblog publiziert. Jede Lehrperson muss den Blog einmal pro Woche lesen. 

  •  … 

3. Umgang mit besonderen Personendaten 

Das Schulteam muss passende Austauschkanäle für unterschiedliche Informationen nutzen. Dabei muss auch im digitalen Raum immer die Datensensibilität berücksichtigt werden. 

  • Muss die E-Mail verschlüsselt werden, wenn ein Bericht über einen Lernenden weitergeleitet wird? 

  • Wie sicher ist der gemeinsame Austauschordner auf dem Schulhaus-Server? 

Es ist wichtig, dass bezüglich der Datenhandhabung und -weitergabe sowie der Sensibilität der Daten Absprachen und Vereinbarungen getroffen werden. Es muss vereinbart werden, für welche Informationen welche Kommunikationskanäle (nicht) verwendet werden sollen. 

Mögliche Vereinbarungen: 

  • bei Aussagen über Schülerinnen und Schüler in Mails keine vollständigen Namen nennen 

  • keine persönlichen Schülerinformationen in unverschlüsselten Mails versenden 

  • keine Therapieberichte in der Lehrerdateiablage, die für alle Lehrpersonen zugänglich sind 

  • … 

 

 

Umsetzungshilfen

11.3 Digitale Kommunikation Eltern

11.3 Digitale Kommunikation Eltern
Textbaustein

Die Schule Musterhausen achtet auf eine offene und transparente Kommunikation mit den Eltern. Digitale Kanäle werden sinnvoll angewendet.  

Für die Eltern der Kindergarten-, und Unterstufenkinder sind die Lehrpersonen per Telefon, E-Mail und SMS erreichbar. Dies jedoch nicht rund um die Uhr. Die Festlegung von Zeitfenstern für telefonische Kontakte übernehmen die einzelnen Lehrpersonen bei Bedarf individuell. Auf dem Telefonalarm ist die Telefonnummer der Lehrperson vermerkt. Für die Kommunikation mit Eltern nutzen die Lehrpersonen ausschliesslich die persönliche E-Mailadresse der Schule. 

Die Mittelstufen- und Sekundarlehrpersonen sind für die Eltern via E-Mail und per Telefon erreichbar. Eintreffende E-Mails werden in den Unterrichtswochen, innert 24 Stunden und in den Ferien bis spätestens am letzten Ferientag bestätigt oder beantwortet. Für die Kommunikation mit Eltern nutzen die Lehrpersonen ausschliesslich die persönliche E-Mailadresse der Schule. 

Bei dem Verfassen von Texten wird auf die Heterogenität der Elternschaft geachtet.   

admin
Vorgehen

Bei der Einrichtung, Nutzung und Etablierung von digitalen Kanälen für die Elternkommunikation sind zwei Aspekte entscheidend: 1. Interne Vereinbarungen für die digitale Kommunikation sowie 2. die Befähigung der Eltern für die Nutzung der digitalen Kanäle.  

Interne Vereinbarungen für die digitale Kommunikation 

Im Rahmen des gesamtschulischen Kommunikationskonzepts erheben Sie den Ist-Zustand der bisher genutzten Kommunikationsinstrumente für die Elternkommunikation. Darauf aufbauend werden strategische Leitplanken für die Kommunikation mit den Eltern entwickelt. Diese schlagen sich nieder in einem sinnvollen Mix aus digitalen und analogen Kommunikationsmitteln. 

Im Rahmen des Medien- und ICT-Konzepts stellen interne Vereinbarungen den einheitlichen und sicheren Umgang mit digitalen Kommunikationsmitteln sicher:   

  • Welche Telefonnummern werden für schulische Arbeiten genutzt (Schulnummer, Festnetz privat, Handy privat …)? 

  • Welche E-Mailadressen werden genutzt und ausdrücklich nicht genutzt (allgemeine Schuladresse, private E-Mailadressen, persönliche E-Mailadresse der Schule)? 

  • Wie ist der Umgang mit der persönlichen und der allgemeinen Schul-E-Mailadresse? 

  • Welche Grundregeln gibt es zur Erreichbarkeit der Lehrpersonen? 

  • Wie wird mit sozialen Medien als Kommunikationskanal umgegangen? 

  • Welche Informationen werden in den Webauftritt integriert? 

Die getroffenen Entscheidungen sowie die zugrunde liegenden Argumente werden protokolliert und allen Schulmitarbeitenden verfügbar gemacht.  

Befähigung der Eltern 

Zu beachten ist, dass auch die Eltern für die Nutzung der digitalen Kommunikationsmittel befähigt werden müssen. Hierzu gehört die Information der Eltern, für was die einzelnen Kanäle genutzt werden (sollen) genauso wie die eher technische Schulung bzgl. der gewählten Kommunikationsmittel (z.B. Verwendung eines Messengers für die Schulkommunikation). Neben Informationsschreiben und -veranstaltungen können hier Nutzungsanleitungen unterstützen. Teil der Information sollten auch z.B. die Regeln zur Erreichbarkeit von Lehrpersonen und Schulleitung sein.  

 

Erläuterungen & Hintergrundinformationen

Eine positive und offene Kommunikation zwischen Schule und Erziehungsberechtigten ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohl der Kinder und Jugendlichen. Ziel ist es, mit Blick auf eine optimale Förderung, Erziehung und Bildung der Schülerinnen und Schüler die Basis für eine beidseits als konstruktiv erlebte Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus zu legen. Zwischen Eltern, Lernenden und Lehrpersonen soll eine Vertrauensbasis entstehen. Die Schule informiert die Eltern über die Absichten und Aktivitäten in Bezug auf das Schulhaus, die Klasse und auf das einzelne Kind. Dafür sind vielfältige Formen des Informationsaustausches möglich. Das Leitbild, das Schulprogramm und ein gesamtschulisches Kommunikationskonzept machen Aussagen zur Kommunikation und Kooperation mit den Eltern. 

Im § 54 des Volksschulgesetzes (VSG) steht: 

«Lehrpersonen und Eltern arbeiten im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten zusammen. Die Eltern werden regelmässig über das Verhalten und die Leistungen ihrer Kinder informiert. Sie informieren ihrerseits die Lehrpersonen oder die Schulleitung über das Verhalten ihrer Kinder und über Ereignisse in deren Umfeld, soweit dies für die Schule von Bedeutung ist.» 

Die Fachstelle für Schulbeurteilung, formuliert Qualitätsansprüche und Indikatoren für die Zusammenarbeit mit den Eltern (Link zur Fachstelle Schulbeurteilung, Bereich Schul- und Unterrichtsqualität). 

Es ist entscheidend, dass die Abläufe, Rollen und Inhalte der Zusammenarbeit mit den Eltern auf der Ebene der Klasse resp. des einzelnen Kindes klar beschrieben sind. Der Informationsfluss soll stufenspezifisch betrachtet und mittels direktem Kontakt und verschiedener Medien wahrgenommen werden. 

Medienvielfalt nutzen 

Die Kommunikation zwischen Eltern und Lehrpersonen kann mittels digitaler Medien (Telefon, E-Mail, Klassenblog oder Website) oder analoger Medien (Brief, Flyer oder Kontaktheft) stattfinden. Je nach Mitteilung oder Dringlichkeit bietet das eine oder andere Medium Vorteile. Hier ein paar Einschätzungen zu den digitalen Medien:  

Kommunikation mittels E-Mail 

Die Kommunikation mittels E-Mail ist in der Geschäftswelt wie auch im Privatbereich weit verbreitet. Wie bei jedem Medium gibt es auch bei der E-Mail-Kommunikation Regeln, die einen professionellen Auftritt unterstreichen. Dazu gehört die klare Trennung von geschäftlicher und privater E-Mailadresse. Die an der Schule angestellten Personen nutzen für die Kommunikation mit den Behörden, den Eltern und dem Schulumfeld ausschliesslich die von der Schule eingerichtete E-Mailadresse. 

Als Standard hat sich weitgehend der Aufbau «vorname.name[at]schule-musterhausen.ch» etabliert. 

E-Mails sollten sowohl mit einem lokalen Mailprogramm (E-Mail-Client) als auch via Webmail bearbeitet werden können. 

Für spezielle Funktionen werden eigene E-Mail-Konten eröffnet. Damit ist sichergestellt, dass bei einem Stellen- oder Funktionswechsel die wichtigen Kontakte und Mails noch greifbar sind. Beispiel dafür ist die Funktion der Schulleitung (schulleitung[at]schule-musterhausen.ch). 

Die schulische Kommunikation mit E-Mailadressen von kostenlosen Anbietern (@yahoo.de, @gmx.ch, @gmail.com, etc.) soll von der Schule ebenso untersagt werden wie das Beantworten von E-Mails nach dem Weiterleiten vom privaten E-Mail-Konto. 

Die 7 goldenen E-Mail-Regeln 

Effiziente und professionelle E-Mail-Kommunikation ist nur dann erfolgreich, wenn die wichtigen Grundregeln beachtet werden, wie die «7 goldenen E-Mail-Regeln»: 

  • Strukturieren Sie Ihre E-Mails gut und übersichtlich, fügen Sie die Signatur bei. 

  • Schreiben Sie das Wichtigste zuerst – möglichst schon in der Betreffzeile. 

  • Schreiben Sie höflich und gepflegt, wie bei einem traditionellen Brief. 

  • Schreiben Sie kurze, leicht verständliche Sätze, ohne Floskeln und Füllwörter. 

  • Beantworten Sie E-Mails innerhalb von 24 Stunden – oder bestätigen Sie den Erhalt und nennen Sie einen Termin, bis wann Sie antworten. 

  • Vermeiden Sie zu grosse Dateianhänge. (PDF-Dateien sind ideal, mehrere Dateien zippen.) 

  • Wälzen Sie keine Probleme per E-Mail. Konflikte lösen Sie besser per Telefon oder im persönlichen Gespräch. 

(Quelle: Intranet Kanton Zürich) 

Die Schule kann das Dokument «Persönliche Erklärung zur Nutzung von Internet und E-Mail» von der Lehrperson unterschreiben lassen. Damit legt sie verbindliche Regeln für den Umgang mit Internet und E-Mail fest. Allenfalls ist das Dokument auch Bestandteil einer erweiterten Nutzungsvereinbarung. 

Die Arbeitszeiten der Lehrpersonen sind unregelmässig. Während der Unterrichtsphase werden die Lehrpersonen kaum zum Beantworten von E-Mails kommen. In die unterrichtsfreie Zeit fallen Korrektur- und Vorbereitungsarbeiten in unterschiedlichen Räumen. Dies ist nicht gleichzusetzen mit Arbeit am Computer. Diese Voraussetzungen gilt es für die Festlegung der Reaktionszeit zur Beantwortung von E-Mails zu berücksichtigen. Zudem soll die Reaktionszeit in den Ferien speziell geregelt werden. 

Die Kommunikation mit E-Mail gehört zur sogenannten «asymmetrischen» Kommunikation. Dies bedeutet, dass anders als z.B. beim Chat oder Telefon, die Kommunikation zeitverzögert stattfindet. Dementsprechend eignet sich dieses Medium nicht für «Notfälle» oder dringende Mitteilungen. Hierfür ist das Telefon vorzuziehen. 

Erreichbarkeit per Telefon (Festnetz, Handy) 

Die Kindergärten und Schulanlagen sind uneinheitlich mit Telefonanschlüssen und Apparaten ausgerüstet. Oft haben Kindergärten eine direkte Telefonnummer, während in den Schulen die Lehrpersonen nur übers Telefon im Vorbereitungs-, Lehrerzimmer oder via Schulleitung erreicht werden können.  

Internetanschlüsse ermöglichen grundsätzlich auch das Telefonieren übers Internet (VoiP). Dazu muss jedoch eine genügend grosse Bandbreite vorhanden sein. Dies ist mit einem «Schulen ans Internet»-Anschluss (SAI) nicht der Fall. SAI unterstützt mangels genügend grosser Bandbreite und der Sprachqualität VoiP nicht. 

Ein Handy oder Smartphone ist ein persönliches Gerät. Private Geräte verursachen bei der Lehrperson Erstehungs-, Abonnements- und Gesprächskosten. Falls die Erreichbarkeit per Handy vorausgesetzt, von der Schulleitung oder von den Behörden gewünscht wird, sollten die finanziellen Auslagen entschädigt werden. In einem Vertrag sollen die Kostenbeteiligung für den Erwerb und die Entschädigung für die Abo- und Gesprächskosten vereinbart werden. Zu bedenken ist in diesem Fall zudem, dass die Weitergabe von privaten Handynummern an Eltern von vielen Lehrpersonen abgelehnt wird. 

Alternativ kann die Schule Handys mit Prepaid-Karten zur Verfügung stellen. Sie verursachen keine Abokosten. Dennoch sind die Lehrpersonen per Anruf oder SMS erreichbar. Bereits jetzt ist es üblich, dass Schulen einzelne Geräte für Ausflüge oder für spezielle Ereignisse zur Verfügung stellen. Somit ist die Erreichbarkeit von Lehrpersonen z.B. bei Klassenausflügen oder speziellen Anlässen jederzeit gewährleistet.  

Publikationen im Web bzw. auf sozialen Netzwerkdiensten 

Soziale Medien sind Teil des «Mitmach-Webs»: Facebook, Instagram, Twitter, Blogs und viele andere mehr. Die Beiträge der Publizierenden und Kommentierenden sind ohne spezielle Schutzmassnahmen für einen grossen Personenkreis einsehbar. 

Bei einigen Anbietern bzw. Angeboten lassen sich die Publikationen durch ein Passwort schützen. Nur wer das Passwort kennt, kann die Inhalte sehen. Für Publikationen auf Klassenebene kann es durchaus angebracht sein, die Informationen so zu schützen, dass sie nur für die Eltern zugänglich sind. Aber Achtung: Einen absoluten Schutz gibt es nicht. Inhalte können kopiert und Zugangsdaten könnten an Unberechtigte weitergegeben werden. Besondere Personendaten haben daher auf solchen Plattformen nichts zu suchen. 

11.4 Digitale Kommunikation breite Öffentlichkeit

11.4 Digitale Kommunikation breite Öffentlichkeit
Textbaustein

Die Schulwebsite ist ein wichtiges Medium zur Kommunikation mit der breiten Bevölkerung. Sie ist das «Aushängeschild» für unsere Schule. Die Website und deren Inhalte werden fortlaufend gepflegt. Sie ist aktuell, ansprechend gestaltet und gut lesbar. Die Schule Musterhausen hält sich an die rechtlichen Vorgaben beim Publizieren von Artikeln.

Dem Elternrat steht ein klar definierter Bereich zur Bekanntmachung seiner Aktivitäten zur Verfügung. 

admin
Vorgehen

Die Projektverantwortlichen analysieren in Zusammenarbeit mit dem Webmaster die Schulwebsite bezüglich Benutzerfreundlichkeit und Informationsgehalt. Dazu führen Sie auch eine Umfrage beim Elternrat durch. Ein anschliessendes Gespräch bietet oft weitere Hinweise. Um das Bild zu vervollständigen, muss die Statistik der Website analysiert werden. Sie gibt z.B. Auskunft, welche Seiten wie oft angeklickt wurden. Darüber hinaus müssen die strategischen Leitplanken aus dem gesamtschulischen Kommunikationskonzept Berücksichtigung finden. 

Mit diesen Rückmeldungen kann die Planung einer Überarbeitung angegangen werden. Die Entwürfe sollten zuerst in einem Konzeptdokument (digital oder auf Papier) entwickelt werden und nicht direkt auf der aktuellen Website. Zur Planung gehört die Benennung der Haupt- und Unterrubriken mit der Beschreibung möglicher Inhalte. Die Suche im Internet nach Websites vergleichbarer Schulen kann weitere Inputs liefern. Die Entwürfe sollten den Zielgruppen vorgelegt und mit ihnen besprochen werden.

In dieser Phase müssen auch die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten bezüglich des Publizierens auf der Website geklärt werden. Wird die Website in der Verantwortung der Schule oder der Gemeinde betrieben? Diejenigen, die die Verantwortung tragen, bestimmen die Rechte und Pflichten der Schreibenden.

Die technische Realisierung sollte einer Fachperson übertragen werden. Um den späteren Aufwand zu minimieren, ist es hilfreich, die Website mit einem «Content Management System» (CMS) aufbauen zu lassen. Dadurch lassen sich künftig Artikel auf der Website publizieren, ohne das Layout anzupassen. Es kann durchaus lohnend sein, die technische Aktualisierung einer Firma zu übertragen. 

Erläuterungen & Hintergrundinformationen

Anlässe in der Gemeinde bieten hervorragende Möglichkeiten, die Tätigkeiten der Schule oder einzelner Schulstufen zu präsentieren. Diese Form von Öffentlichkeitsarbeit soll weiterhin gepflegt werden. Umfassende und verbindliche Informationen der Schule für die Bevölkerung werden künftig jedoch verstärkt durch die Schulwebsite sichergestellt. Schulleitungen und Schulpflege müssen entscheiden, ob jede Stufe oder die Schulgemeinde eine Website pflegt. Dies ist einerseits abhängig von der Grösse der Schuleinheiten und andererseits vom vorhandenen Know-how im Webpublishing und den Ressourcen zur Pflege der Seiten.

Aufteilung in Gemeindewebsite und die Schulwebsite

In grösseren Gemeinden hat sich die folgende Aufteilung bewährt. Die Website der Gemeinde hat einen Bereich «Bildung» eingerichtet. Dort werden die amtlichen und strukturellen Belange der Schulgemeinde publiziert. Die Öffnungszeiten des Schulsekretariats, die Kontaktmöglichkeiten und der Ferienplan werden zum Beispiel veröffentlicht. Diese Website liegt im Verantwortungsbereich der Schulpflege. Die Gemeindewebsite verlinkt auf die Schulwebsites.

Die Schulwebsite widmet sich vornehmlich dem Informationsbedürfnis ihrer Schulstufe oder Schuleinheit. Redundanzen mit dem Bildungsbereich der Gemeindewebsites sind zu verhindern. Die inhaltliche Verantwortung der Schulwebsite liegt bei der Schulleitung.

Die Schulwebsite

Die elektronische Visitenkarte wird im Bildungsbereich immer wichtiger. Sie beeinflusst das Bild der Schule in der Öffentlichkeit. Stellen Sie die Besucher ihrer Website ins Zentrum ihrer Überlegungen. Beachten Sie folgende Eckpunkte, um einen gelungenen Webauftritt zu realisieren:

Übersichtlichkeit

  • eine klare Struktur aufbauen und pflegen
  • eine bedienerfreundliche und einfache Navigation planen und erstellen
  • Prägnanz und Sachlichkeit in den Informationen anstreben
  • aussagekräftige Bilder und Grafiken verwenden.

Aktualität betreffend des Schulalltags

  • führt News und Termine auf
  • bietet dem Schulhaus-Team einen Auftritt (Schulleitung, Lehrpersonen, Schulsozialarbeit, Hausdienst)
  • weist auf Veranstaltungen und Projekte hin
  • nutzt sinnvolle Verlinkungen
  • hat einen Download-Bereich für Dokumente
  • führt die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit auf
  • enthält eine geschlossene und kommentierte Bildergalerie (rechtliche Hinweise beachten).

Corporate Design - eine Website  

  • hat eine gepflegte, ansprechende optische Gestaltung, ist nicht überladen
  • ein durchgehendes Farbkonzept (Farbharmonie) und kein Schriftengemenge
  • enthält das Logo und Bilder aus dem Lebensraum Schule
  • hat einen gleich bleibenden Hintergrund und einheitliche Seiten

Rechtliche Belange

  • beachtet die rechtlichen Bestimmungen
  • sichert sich im Disclaimer ab und führt ein Impressum.

Die Struktur kann eingekauft werden oder mit viel Zeitaufwand und dem nötigen Fachwissen selber programmiert werden. Von Letzterem raten wir ab.

Regeln Sie die Verantwortlichkeit bezüglich der Inhalte: Für die Inhalte auf der Schulhaus-Website ist die Schulleitung verantwortlich, für die Klassenwebseite die Klassenlehrperson.

Die Schulleitung plant für die Pflege der Inhalte der Schulwebsite die nötigen finanziellen Ressourcen ein, ebenso für die technische Aktualisierung.

Mögliche Rubriken einer Schulwebsite

Eine Schule oder ein Schulhaus benötigt unterschiedliche Rubriken. Diese abschliessend aufzuführen ist nicht möglich. Als Alternative sind verschiedene Bilder von gelungenen Webseiten verlinkt. 

Elternrat auf der Schulwebsite

Mit der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes hat die Zusammenarbeit mit den Eltern und somit die institutionalisierte Elternmitwirkung ein grösseres Gewicht erhalten. Ein Ziel ist, die Basis für eine beidseits als konstruktiv erlebte Zusammenarbeit zu legen. Diese Zusammenarbeit und die gemeinsamen Aktivitäten zum Wohl der Lernenden sollen der Bevölkerung sichtbar gemacht werden. Dazu bietet sich die Schulwebsite an. Die Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten des Elternrates sind jedoch speziell zu regeln.

Folgende Bereiche könnten für die Elternräte vorgesehen werden:

  • Vorstand
  • Zweck und Ziele
  • Reglement
  • Sitzungsdaten
  • Veranstaltungen, Elternbildung
  • Rückblicke
  • Archiv

 

Umsetzungshilfen
  • Grundsätzliche Informationen finden sich im Datenschutzlexion für die Volksschule der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich.
  • Richtlinien zu: «Veröffentlichung von Informationen durch Schulen» -> PDF einfügen

11.5 Rechtliches

11.5 Rechtliches
Textbaustein

Die Verantwortlichen der Schule Musterhausen sind sich bewusst, dass Öffentlichkeitsarbeit hohe Ansprüche bezüglich sprachlichem Ausdruck und Verbindlichkeiten der Aussagen der verschiedenen Rechtsbereiche stellt. Sie beachten die gesetzlichen Vorgaben und schützen damit sich und ihr Umfeld. Das vorliegende Medien- und ICT-Konzept dient ihnen als Leitfaden. In Zweifelsfällen nehmen die Verantwortlichen Rücksprache mit der Schulleitung oder mit der Schulbehörde.  

admin
Vorgehen

Das Lehrerkollegium muss sich mit den wenigen, jedoch wichtigen Rechtsgrundsätzen beim Publizieren vertraut machen.

Die Lehrpersonen müssen sich der Unterscheidung zwischen «Nutzung für schulische Zwecke im Rahmen des Unterrichts» und anderweitiger Nutzung (z. B. Nutzung von Werken an Elternabenden) bewusst werden und entsprechend handeln.

Nutzt die Lehrperson geschützte Werke ausserhalb des Unterrichts, holt sie die entsprechenden Rechte ein. Alternativ nutzt sie Werke, die unter der «Creativ Commons-Lizenz» genutzt werden dürfen (z. B. commons.wikimedia.org).

Beim Publizieren von Bildern mit Kindern und Jugendlichen, die klar erkennbar sind, muss die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Zudem dürfen die Namen der Kinder auf den Fotos nicht veröffentlicht werden.

Die Schule hat viel mit «besonderen Personendaten», also sensiblen Daten zu tun, bei denen eine erhöhte Gefahr für eine Persönlichkeitsverletzung besteht. Dazu gehören z.B. Informationen zu religiösen, weltanschaulichen, politischen Ansichten oder Tätigkeiten, zur ethnischen Herkunft oder auch Angaben über administrative oder strafrechtliche Verfahren oder Sanktionen. Zusammenstellungen von Informationen, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte eines Menschen erlauben, sind ebenfalls besondere Personendaten (§ 3 Gesetz über die Information und den Datenschutz, IDG). Die Bearbeitung solcher Daten bedarf besonderer Vorsicht und stellt erhöhte Anforderungen an die Datensicherheit.

«Besonders schützenswerte Daten» sind z. B.

  •  Lernstandberichte
  •  Zeugnisse
  •  Berichte des schulpsychologischen Dienstes
  •  MAB der Lehrpersonen
  •  ....

Erläuterungen & Hintergrundinformationen

Bei der Kommunikation auf Websites und in Printmedien sind verschiedene rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Der Einhaltung der Rechte muss sowohl auf einer eigenen Schulwebsite wie auch im Schulbereich auf einer Gemeindewebsite Beachtung geschenkt werden. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine Vereinbarung zwischen der Schule und den Lernenden resp. deren Erziehungsverantwortlichen hilfreich sein kann. Den verantwortlichen Personen für die Schulwebsite müssen die Rechtsgrundsätze bekannt sein. Sie sind für die Einhaltung zuständig.

Urheberrechtsgesetz 

Grundsatz: Das Urheberrechtsgesetz erlaubt die Nutzung geschützter Werke für schulische Zwecke im Rahmen des Unterrichts!

Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz schützt geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Zu diesen Schöpfungen gehören unter anderem Sprachwerke, Werke der Musik, der bildenden Kunst, der angewandten Kunst, visuelle oder audiovisuelle Werke sowie Computerprogramme. Der Schutz des Urheberrechtes und der verwandten Schutzrechte (Interpretenschutz) in der Schweiz gilt vom Moment der Schöpfung an und bedarf keiner Registrierung. Die Bezeichnung «Copyright» oder der Vermerk «©» haben keinen Einfluss auf den Schutz.

Das Urheberrecht ist, vergleichbar mit dem Eigentum an einer Sache oder einem Grundstück, ein Ausschliesslichkeitsrecht, welches sich gegenüber jedermann richtet. Berechtigter am Werk ist entweder der Urheber selber oder jener, welcher einzelne oder sämtliche Befugnisse vom Urheber erworben hat. (Quelle: copyright.ch; Juni 2012).

Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird. In der Regel wird eine solche Erlaubnis zur Werknutzung zwischen Urheber und Nutzer vereinbart.

Der Art. 67 des URG beschreibt mögliche Folgen bei Urheberrechtsverletzungen. 

Dies bedeutet für die Schule, dass z.B. Texte, Foto- oder Videoaufnahmen, die von Lehrpersonen oder Lernenden produziert wurden, nicht ohne deren Einwilligung publiziert werden dürfen.

Nutzungsrecht

Freie Nutzung

Das Gesetz gestattet die Nutzung eines geschützten Werkes zum Eigengebrauch, ohne dass dem Urheber/der Urheberin dafür eine eigene Vergütung entrichtet werden muss. Diese freie Nutzung beruht auf gesundem Menschenverstand. Jeder darf z.B. seine Interpretation eines Theaterstücks aufnehmen oder den Text eines Lieds zum Eigengebrauch übersetzen. Doch das Gesetz geht noch weiter, denn es dehnt den persönlichen Bereich auf den Freundes- und Verwandtenkreis aus. Es verlangt jedoch, dass diese Angehörigen auch untereinander eng verbunden sind.

Zulässige Nutzungen gegen Bezahlung

Weitere private Nutzungen von gesendeten Werken sind gestattet, müssen aber mit einer Vergütung an den Urheber/die Urheberin einhergehen. Dies ist in der Schweiz insbesondere bei der schulischen Nutzung (durch Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler) der Fall. Die dem Urheber/der Urheberin zustehenden Entschädigungen dürfen nur von Verwertungsgesellschaften erhoben werden. Auch die Vergütung für Leerträger und das Recht auf Vermietung veranschaulichen diese Einschränkung.
(Quelle: http://www.ssa.ch/de/content/das-urheberrecht; März 2012).

Bei Fragen kann man sich an das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum wenden.

Datenschutzrecht

Mit den heute vorhandenen Technologien ist es ohne grossen Aufwand möglich, Personendaten zu sammeln, zu ordnen, auszuwerten und zu verbreiten. Oft stehen wirtschaftliche Absichten im Vordergrund. Dem steht der Schutz der Persönlichkeit der betroffenen Personen gegenüber. Für die Schulgemeinden und die Volksschulen gilt das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) vom 12. Februar 2007. Die Paragrafen 16 und 17 regeln den Umgang mit Personendaten und besonderen Personendaten. Die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person zulässig (§ 17 Abs. 1 lit. b IDG).