8. Wie wir uns weiterbilden wollen – Weiterbildungskonzept
8. Wie wir uns weiterbilden wollen – WeiterbildungskonzeptDie Schule Musterhausen verabschiedet ein Weiterbildungskonzept für die Lehrpersonen. Darin sind grundlegende digitale Kompetenzen (Bedienung des Computers etc.), didaktische Kompetenzen zum Einsatz von digitalen Technologien zum Lehren und Lernen und medienpädagogische Kompetenzen (Medien als Bildungsthema) festgelegt. Sie wird eine Weiterbildungsplanung für die kommenden vier Jahre erstellen.
Schulleitung und Schulpflege definieren die digitalen Anforderungskompetenzen, die sie an die Lehrpersonen stellen. Diese sind unabhängig vom Beschäftigungsgrad zu erreichen. Als Erstes muss die Frage geklärt werden, ob ein Zertifikat als Nachweis gefordert wird. Dabei soll auch berücksichtigt werden, wie dies künftig bei Neubesetzungen von Stellen gehandhabt wird.
Die Schulleitung legt die Kompetenzerreichung im Jahresgespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern individuell fest. Dadurch kann sie auf Vorkenntnisse Rücksicht nehmen und geht sparsam mit den Ressourcen der Lehrpersonen um.
Im Lehrerkollegium sollen, abgestützt auf das Schuljahresprogramm, Umfang, Form und mögliche Inhalte eines gemeinsamen Weiterbildungstages pro Jahr zu Themen des digitalen Wandels festgelegt werden. Die Organisation übernimmt die pädagogische ICT-Beratungsperson oder das Medien- und ICT-Team der Schule in Zusammenarbeit mit der Schulleitung. Die Schulleitung stellt die benötigten Ressourcen zur Verfügung.
Weiterbildung zu Themen des digitalen Wandels und der Nutzung von digitalen Technologien ist ein laufender Prozess. Im Sinne der Qualitätssicherung soll deshalb das Kapitel 10.1 berücksichtigt werden.
Der integrale Weiterbildungsbegriff
Weiterbildung ist die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach dem Abschluss einer ersten Bildungsphase in Schule, Hochschule und Beruf mit dem Ziel, die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern oder neue Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben. Weiterbildung ist intendiertes, gezieltes Lernen: vom Selbststudium mit Hilfe von Fachliteratur bis hin zu institutionalisierten Lernformen, dem Weiterbildungskurs. Weiterbildung erfolgt institutionell oder ausserhalb von Bildungsträgern in informellen Formen am Arbeitsplatz, in der Freizeit und bei sozialer oder kultureller Aktivität.
(Quelle: https://alice.ch/de/weiterbildung-schweiz/)
Damit Weiterbildung erfolgreich und gewinnbringend erlebt wird, muss sie kundenorientiert und praxisnah sein sowie verschiedene Lehr- und Lernformen berücksichtigen. Sie muss den Anforderungen der Erwachsenenbildung genügen sowie das Wissen der Lehrpersonen im Bereich Lehren und Lernen einbeziehen. Alle Beteiligten sind bestrebt, diese Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Das Kapitel «Wie wir uns weiterbilden» zeigt die Aufgaben und Rollen der Beteiligten auf.
Die Schulleitung
Sie unterstützt und fördert die individuelle, zielgerichtete Weiterbildung der Lehrpersonen innerhalb des Teams sowie die kollektive Weiterbildung des Teams im Bereich Medien und Informatik. Sie legt mit dem Supportteam das Ziel und den Zeitplan zum Nachweisen der digitalen Kompetenzen der Lehrpersonen fest. Zusammen skizzieren sie Wege zur individuellen Förderung der digitalen Kompetenzen der Lehrpersonen. Die nötigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen plant sie dementsprechend ein. Eine zu erstellendes Dokument «Individueller Lernweg; Basis-Kompetenzen Medien und Informatik» dient der Schulleitung als Förderinstrument für das jährliche MAG mit den Lehrpersonen.
Schulleitung und Schulpflege streben eine hohe Qualität bei der Integration von digitalen Technologien im Unterricht an. Deshalb motivieren sie gezielt Lehrpersonen für die Weiterbildung zur pädagogischen Beratungsperson oder zur technischen Supportperson. Sie sind dafür verantwortlich, dass die zeitlichen wie auch finanziellen Ressourcen gesprochen werden. Die Lehrperson verpflichtet sich, ihr erworbenes Wissen dem Team in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. In der Umsetzungshilfe «Weiterbildungsvertrag für Beratungspersonen» sind die Konditionen für eine allfällige Kostenbeteiligung der Lehrperson beim Wechsel in eine andere Schulgemeinde festgelegt.
Die Lehrperson
Sie nutzen schulinterne Weiterbildungsangebote der pädagogischen ICT-Beratung wie auch Angebote von Weiterbildungsinstitutionen. Sie erhalten die Möglichkeit, die Weiterbildung im Bereich Medien und Informatik als Berufsbereicherung zu erleben. Einige nutzen bewusst Weiterbildungsangebote zur Erlangung einer Zusatzqualifikation und demzufolge als Laufbahnperspektive. Das Dokument «Individueller Lernweg» und «Basis-Kompetenzen Medien und ICT» unterstützt die Lehrpersonen bei der Planung und Umsetzung der individuellen Weiterbildung im Themenkreis von Medien und Informatik.
Die pädagogische ICT-Beratungsperson
Die ICT-Beratungspersonen nutzen mindestens zwei fachspezifische Weiterbildungsangebote pro Jahr, die von der Fachstelle angeboten oder beworben werden. Dadurch vernetzen sie sich mit Berufspersonen und festigen oder erweitern mittels informellem Wissenserwerb ihre pädagogischen ICT-Fachkompetenzen. Diese stellen sie dem Schulteam in Form von schulinternen Weiterbildungsveranstaltungen oder Coaching-Angeboten zur Verfügung. Die Umsetzungshilfe «ICT-Fertigkeiten» können sie als Grundlage für die Planung schulinterner Medien- und Informatik-Weiterbildungsangebote nutzen. Sie führen ein Journal «Journal Päda-Beratung» über die erbrachten Leistungen. Dadurch weisen sie die im Pflichtenheft festgehaltenen Aufgaben nach und dokumentieren den im Berufsauftrag aufgeführten, eigenen Weiterbildungsanteil.
Die technische ICT-Support-Person
Die technischen Support-Personen nehmen an mindestens zwei fachspezifischen Weiterbildungsangeboten pro Jahr teil, die von der Fachstelle angeboten oder beworben werden. Zudem informieren sie sich regelmässig auf entsprechenden Websites, in geeigneten Printmedien sowie auf der Fachstellen-Website. Sie führen ein Journal «Journal Technik-Support» über die erbrachten Leistungen. Dadurch weisen sie die im Pflichtenheft festgehaltenen Aufgaben nach und dokumentieren den im Berufsauftrag aufgeführten, eigenen Weiterbildungsanteil.
8.1 Lehrpersonen
8.1 LehrpersonenVon unserem Lehrerteam, dies meint alle Klassen- und Fachlehrpersonen aller Schulstufen, erwarten wir die nötigen Kompetenzen, um Medien und Informatik erfolgreich im Unterricht und für die Kommunikation einsetzen zu können. Mit dem Erlangen des Kompetenznachweises erfüllt jede Lehrperson diese Anforderungen und ist gut gerüstet. Alle Lehrpersonen, auch neu ins Team kommende, weisen ihre Medien- und Informatik-Kompetenzen in Form eines Zertifikats nach. Wir halten uns auf dem Laufenden, indem wir gemeinsam und individuell geeignete Weiterbildungen besuchen oder Online-Angebote nutzen.
Lernen ist ein Prozess, der in der Gemeinschaft mehr Spass macht als alleine. Aus dieser Erkenntnis folgern wir, dass Lernen auch immer einen Anteil von Team-Bildung beinhaltet und wir unsere Weiterbildung idealerweise mindestens zu zweit angehen werden.
Das ICT-Beratungsteam plant zusammen mit der Schulleitung Weiterbildungsanlässe im Bereich Medien und Informatik über die Zeitdauer von einem Jahr für das Kollegium. Die Anlässe sollen sich in Zeitdauer und Inhalt unterscheiden. Zudem sollen die persönlichen Kompetenzen der einzelnen Lehrpersonen berücksichtigt werden. Die Angebote sollen aktuelle Themen sowie grundlegende Aspekte der Medien- und Informatikbildung aufnehmen und attraktiv beworben werden.
Die Schulleitung muss eine hohe individuelle Qualifizierung jedes Team-Mitgliedes anstreben. Dies könnte sie erreichen, indem sie von jeder unterrichtenden Person ein Zertifikat verlangt. Diese Einheitlichkeit ist jedoch nicht anzustreben sondern eine individuelle Förderung. Die Vereinbarung dazu erfolgt sinnvollerweise im Mitarbeitergespräch.
Die Schulleitung ist zusammen mit der Schulpflege dafür verantwortlich, dass im Schulteam eine pädagogische Medien- und ICT-Beratung aufgebaut wird. Dementsprechend motiviert sie geeignete Lehrpersonen, die dafür nötige Weiterbildung anzugehen. Die Schulleitung sorgt für die notwendigen finanziellen Mittel und plant personelle Ressourcen ein.
Jede Lehrperson muss ihren Weiterbildungsbedarf im Bereich von Medien und ICT in erster Linie selber definieren. Ihren Bedarf oder eine für sie mögliche Entwicklungsrichtung soll sie mit der Schulleitung besprechen. Dabei ist sowohl auf die Ziele der Weiterbildung wie auch auf die zeitlichen Ressourcen einzugehen. Gleichzeitig soll die Finanzierung besprochen und festgeschrieben werden. Grössere Weiterbildungsanliegen werden in der Mitarbeiterbeurteilung als Zielsetzung festgehalten.
Die Weiterbildung für Lehrpersonen im Bereich «Medien und Informatik» soll berufliche und betriebliche Aspekte berücksichtigen.
Die Weiterbildung für Lehrpersonen soll im Bereich «Medien und Informatik» verschiedene Eckwerte berücksichtigen. So hat sie den Erfordernissen einer berufsorientierten Weiterbildung und den Aspekten einer betrieblichen Weiterbildung zu genügen. Sie muss den Berufsauftrag der Lehrpersonen berücksichtigen und Gedanken der EDK, des LCH und des ZLV bezüglich Weiterbildung aufnehmen.
Ziele der Weiterbildungsangebote können die Erweiterung der eigenen Grundkompetenz sein, wie auch digitale Technologien im Unterricht gewinnbringender einsetzen zu können. Dazu sind unterschiedliche Weiterbildungsformen und Orte mit einzubeziehen. Diese reichen von Workshops und Ateliers über kollegiale Beratung bis hin zu umfangreichen CAS. Informelles Lernen wird durch die Besuche von themenspezifischen Tagungen gefördert.
Ob Zertifikate für Lehrpersonen im Bereich Medien und ICT zwingend anzustreben sind, entscheidet die Schulgemeinde. Ein Zertifikat garantiert ein Mindestmass an Kompetenzen. Diese zu erlangen, erfordert zeitliche und finanzielle Ressourcen. Zertifikate sind nicht die einzige Form, Kompetenznachweise zu erbringen. Lehrpersonen, die Medien und ICT seit langem erfolgreich in ihren Unterricht integrieren, empfinden es durchwegs als unangebracht, einen Nachweis erbringen zu müssen. Schulleitung und Schulpflege entscheiden, ob sie alle Team-Mitglieder gleich behandeln wollen. Verpflichtende kollegiale Beratung und kooperative Lernanlässe sind vernünftige Alternativen.
Aktuelle Zertifikate zu «Medien und ICT»
Die bekanntesten Zertifikate im Bereich Medien und ICT sind ECDL (European Computer Driving Licence) und SIZ (Schweizerisches Informatik-Zertifikat) und PICTS (Pädagogischer ICT-Support).
ICT-Treffs und Tagungen
Die ICT-Treffs und -Tagungen sind niederschwellige Angebote für Lehrpersonen und Schulleitungen, um ihr Wissen im Bereich von Medien und ICT aktuell zu halten oder zu vertiefen. Sie sind auch der Ort, wo informeller Wissensaustausch stattfindet. Das persönliche Netzwerk soll an den Treffs und Tagungen erweitert und gepflegt werden. Diese Anlässe greifen schulrelevante Themen auf und beleuchten sie aus verschiedenen Perspektiven. Die Teilnehmenden sollen sich mit ihrem Wissen aktiv einbringen. Die Reflexionen über das Thema sowie der Transfer in den Schulalltag prägen diese Veranstaltungen.
Damit möglichst viele Lehrpersonen, Schulleiterinnen und Schulleiter teilnehmen können, finden diese Veranstaltungen hauptsächlich am Mittwochnachmittag oder samstags statt. Die Unkosten sollen durch die Schule übernommen werden. Um das Gelernte auch dem Schul-Team zugänglich zu machen, sollten die Teilnehmenden verpflichtet werden, im Schulkonvent über den Anlass zu berichten.
8.2 Weiterbildung mit und für Eltern
8.2 Weiterbildung mit und für ElternDie Schule Musterhausen kann und will das Thema «Umgang mit Social Media» und generell mit digitalen Medien nicht allein bewältigen. Gerade bei diesem Thema spielen die Eltern eine zentrale Rolle. Zusammen mit der ICT-Beratungsperson, der Elternmitwirkung und externen Weiterbildungsanbietern der Elternbildung bietet sie deshalb jährlich eine Weiterbildung zu diesem Thema an. Es werden neben der Entwicklung von Medien- und Erziehungskompetenzen unter anderem auch die unterschiedlichen Rollen der einzelnen Akteure geklärt. Die Teilnehmenden sollen entwicklungsfördernde Handlungsoptionen im Umgang mit «Social Media» kennenlernen. Die Weiterbildung fördert darüber hinaus einen aktiven Austausch zwischen Schule und Elternhaus.
Die Weiterbildungsveranstaltung wird zudem dazu genutzt, auch die digitalen Kommunikationskanäle der Schule und den Umgang mit diesen Kanälen zu thematisieren. Unklarheiten können so geklärt und Feedback kann aufgenommen werden.
Die Schulleitung plant zusammen mit den Vertretungen der Elternmitwirkung und dem Lehrkörper eine Veranstaltung zum Thema «Social Media»/Digitale Medien allgemein. Aus Erfahrung macht es Sinn, sich vor der Referentensuche über Ziele und Schwerpunkte der Weiterbildung sowie über die Erreichung der Zielgruppen Gedanken zu machen. Die Elternbildung Kanton Zürich (Adresse siehe unten) kann die Schulleitung bei diesem Prozess beraten und unterstützen.
Die Schule packt die Gelegenheit, zusammen mit den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern an einem Thema zu arbeiten. Dies schafft gegenseitiges Verständnis und bringt eine Klärung der Rollen, Erwartungen und Aufgaben.
Wie die Eltern ist auch die Schulpflege an den Anlass eingeladen. Zusammen mit der Schulleitung führt sie die Referentinnen und Referenten ein. Es obliegt ihr, mit einem Dank an alle Beteiligten den Anlass zu beenden.
Im Bereich der digitalen Medien, insbesondere der Social Media, zeigt sich bei Erwachsenen eine grosse Verunsicherung. «Soziale Netzwerke» scheinen gerade auf Kinder eine enorme Anziehungskraft auszuüben. Über die ständig neuen Trends und Entwicklungen verlieren Erziehende schnell einmal den Überblick und Mütter und Väter fragen sich, wie sie ihre Kinder sinnvoll begleiten können. Wie sollen die Kinder und Jugendlichen diese Medien nutzen? Wo lauern Gefahren? Ist es sinnvoll, dass ein Kind einen Account auf Facebook hat? Sollen Eltern die Kommunikation der Kinder in den sozialen Netzwerken überwachen?
Das Wissen und die Kompetenzen im Bereich der Social Media sind ausgesprochen divergent. Jugendliche haben oft gegenüber Lehrpersonen und Eltern einen Wissensvorsprung.
Das Wissen und die Kompetenzen im Bereich der Social Media sind ausgesprochen divergent. Lehrpersonen und Eltern haben den Jugendlichen gegenüber oft keinen Wissensvorsprung. Die Kinder und Jugendlichen pflegen ihre Freundschaften ganz selbstverständlich über Internet und Handy und meist ohne Kenntnisse der Regeln in Online-Communitys und ohne Einblick der Erwachsenen. Sie gehen mit ihren Daten zum Teil zu sorglos um. Eine gemeinsame Weiterbildung mit externen Fachpersonen könnte einen Lösungsweg zeigen.
Die Palette von Elternbildungsangeboten im Kanton Zürich ist reichhaltig. Elternbildungsveranstaltungen zum Thema «neue Medien» vermitteln einerseits Kenntnisse über gängige Medienplattformen und deren Faszinationsmomente und zeigen andererseits auf, welche Sicherheitsaspekte es zu berücksichtigen gilt und wie Eltern ihre Kinder adäquat begleiten und vor Gefahren schützen können. Dies setzt voraus, dass die eigene Haltung gegenüber neuen Medien an diesen Veranstaltungen reflektiert wird. Alle haben den Ansatz, dass die Veranstaltungen Informationen für Erwachsene und ein Arbeiten mit den Klassen vorsehen. Die Dauer des Einsatzes der Referenten ist je nach Angebot unterschiedlich. Mit einem einmaligen Veranstaltungsblock kann die Medienbildung nicht abschliessend abgehandelt werden. Sie muss auch in der Weiterbildung für Eltern immer wieder thematisiert werden.
8.3 Ausbildung von Supportpersonen
8.3 Ausbildung von SupportpersonenDie Schule Musterhausen motiviert aus ihrem Team Personen, eine Supportausbildung zu absolvieren. Die ausgebildeten Supportpersonen unterstützen die Lehrpersonen im Auftrag, digitale Technologien integrativ in allen Fächern zu nutzen. Das Kollegium anerkennt die Doppelbelastung einer intensiven Weiterbildung und unterstützt deshalb die Lehrperson während ihrer Ausbildung im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Nach absolvierter Ausbildung verpflichtet sich die Supportperson, mindestens 2 Jahre an der Schule Musterhausen tätig zu bleiben und ihr Fachwissen dem Kollegium zur Verfügung zu stellen.
Die Supportpersonen unterstützen die Schulleitung, in dem sie die strategische Ausrichtung der Schule im Bereich Medien und Informatik mitgestalten. Für die Weiterbildung stellt die Schulleitung/die Schulpflege die nötigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Die Schulpflege behält sich vor, bei vorzeitigem Austritt einen Anteil der Kosten zurück zu fordern.
Für die Aufgabenerweiterung werden die ausgebildeten Supportpersonen gemäss dem Support-Konzept (Kapitel 6) entschädigt.
Die Schulleitung sucht das Gespräch mit dem bisherigen Verantwortlichen für den Technischen Support der Schulinfrastruktur. Er motiviert ihn, die Ausbildung zum technisch-organisatorischen Supporter anzugehen.
Im Kollegium macht die Schulleitung die Ausbildung zur pädagogischen Beratungsperson bekannt. Sie zeigt die Voraussetzungen, den Ausbildungsgang, die aufzuwendende Zeit und Ressourcen auf. Sie bietet einen Ausblick über die zu übernehmenden Aufgaben als pädagogische Beratungsperson. Über ein einfaches Bewerbungsverfahren sollen die interessierten Lehrpersonen angehört werden. Sinnvoll wäre, wenn im selben Jahrgang mindestens zwei Personen diese Ausbildung angehen würden.
Die Schulleitung stellt zuhanden der Schulpflege den Antrag für die Beurlaubung der Teilnehmenden sowie zur Übernahme der Kosten gemäss den Reglementen der Gemeinden und des Volksschulamtes.
Die Lehrperson ist für die Anmeldung zuständig. Sie stellt sicher, dass die Anmeldefristen und die korrekten Dienstwege eingehalten werden.
Die Schulpflege bewilligt an der Schulpflegesitzung die nötigen finanziellen und zeitlichen Ressourcen. Sie unterbreitet der Lehrperson ein Formular mit den Bedingungen und einer allfälligen Rückzahlungsklausel.
Die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration von digitalen Technologien in den Unterricht ist ein pädagogisches Support-Team vor Ort.
Die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration von digitalen Technologien in den Unterricht ist ein pädagogisches Support-Team vor Ort. Die pädagogischen Beratungspersonen unterstützen die Lehrpersonen in vielfältiger Weise. Sie geben den Lehrpersonen hilfreiche Tipps in der Vorbereitung der Lektionen, unterstützen sie bei Bedarf während der Lektion oder planen mit ihr die Schritte für die nächsten Lektionen.
Die erweiterten Aufgabenfelder bezüglich des Supports erfordern qualifizierte Weiterbildungen. Sie beinhalten Elemente der Erwachsenenbildung sowie das Gedankengut der betrieblichen Weiterbildung. Insbesondere zeigen sie Szenarien arbeitsplatznaher informeller und kooperativer Lernsettings auf. Sie thematisieren Massnahmen für den Transfer des Gelernten in den Arbeitsalltag und für die Zusammenarbeit mit Lehrkolleginnen und -kollegen.
Kosten und Beurlaubung
Die Ausbildung eines pädagogischen ICT-Supports (PICTS) ist auf der Stufe eines Certificate of Advanced Studies (CAS) angesiedelt. Für diesen CAS an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PH Zürich) gelten für Lehrpersonen, die an der Zürcher Volksschule unterrichten, spezielle Bedingungen. Trotz Kostenbeteiligung verzichtet der Kanton auf Rückforderungsvorbehalte für die Vikariate und für die Kostenbeteiligungen. Den Gemeinden wird empfohlen, den anderen Teil der Kosten zu übernehmen. Die Gemeinde kann mit der Lehrperson eine Vereinbarung zur anteilsmässigen Rückzahlung ihrer Kosten innert zwei Jahren abschliessen. Dies wird jedoch nicht empfohlen.
8.4 Weiterbildung von Supportpersonen
8.4 Weiterbildung von SupportpersonenDie Schule Musterhausen ist sich der Notwendigkeit der steten Weiterbildung ihrer Support- und ICT-Betreuungspersonen bewusst. Sie stellt die finanziellen Mittel bereit, um die Weiterbildungen zu ermöglichen. Sie fordert ein Feedback in Form eines Tagungsrückblicks im Konvent ein. Die Teilnehmenden setzen Teile des Gelernten im Laufe des Jahres in der Schule um. Im Sinne des Wissensaustauschs motiviert die Schule – wenn immer möglich – mindestens zwei Personen pro Veranstaltung für eine Teilnahme.
- Im Rahmen der Budgetierungsphase und der Jahresplanung orientieren sich die für den technisch-organisatorischen Support zuständige Person und die ICT-Betreuungsperson über die Weiterbildungsveranstaltungen.
- Sie planen diese Anlässe in ihrem Terminkalender ein und klären die Finanzierung mit der Schulleitung.
- Die Website der Fachstelle «Bildung und ICT» und die Website des Volksschulamtes informieren frühzeitig über die geplanten Tagungen. Die Support- und Betreuungspersonen melden sich an Veranstaltungen an.
- Sie planen im Schulkonvent Zeit ein, um Erkenntnisse der Tagung zu präsentieren.
- Sie bemühen sich aktiv, ihr fachliches Netzwerk auch während des Jahres zu pflegen.
Weiterbildung für pädagogische Beratungspersonen
In der fachspezifischen Weiterbildung stehen ein gesunder Mix von Theorie und Praxis sowie unterschiedliche Lernformen im Zentrum. Einige arbeiten gerne kooperativ im Team oder lernen schnell von Kolleginnen und Kollegen. Andere stellen sich gerne Herausforderungen und lernen beispielsweise eine Menge, indem sie in einem Projekt mitarbeiten oder es leiten. Diese unterschiedlichen Formen des Lernens sollen die Teilnehmenden des CAS zur pädagogischen Beratungsperson erleben. Sie konzipieren zusammen mit der Studienleitung des CAS und der Fachstelle «Bildung und ICT» jährlich eine Tagung zum Thema «Das weite Feld der pädagogischen ICT-Betreuung in der Schule». Bei der Konzeption berücksichtigen sie die verschiedenen Schulstufen sowie die aktuellen Trends bei Medien und ICT. Sie planen Workshops, Referate, Diskussionsrunden und Marktstände für die Teilnehmenden.
Das Zielpublikum sind in erster Linie die ausgebildeten Medien- und ICT-Betreuungspersonen. Sie sind verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre diese Weiterbildung zu besuchen. Damit sichern sie sich die zusätzlichen Stunden für die pädagogische Beratung in der Schule (siehe Kapitel 6.5). An der eintägigen Veranstaltung finden sowohl fachliche Inputs sowie Workshops statt. Der Pflege des persönlichen Netzwerks kommt grosse Bedeutung zu. Im Sinne von «Wissen transparent machen» und «Wissen teilen», nutzen die Teilnehmenden künftig die Wissensressourcen der Kolleginnen und Kollegen aktiver.
Die Schulleitungen fördern die Teilnahme der Verantwortlichen in der Schule. Die Weiterbildung wird von ihr budgetiert und bezahlt. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ist verpflichtet, in der Schulkonferenz von der Tagung zu berichten und so das Wissen ins Team zu tragen.
Weiterbildung für organisatorisch-technische Supportpersonen
Die Verantwortlichen informieren sich regelmässig auf Fachwebsites und in Fachzeitschriften über Neuigkeiten und Trends. Der edu-ict-Community-Treff, organisiert durch die Fachstelle «Bildung und ICT», bietet ihnen die Möglichkeit, einen Austausch mit anderen Fachpersonen zu pflegen. An diesem Anlass können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Good-Practice-Beispielen aus anderen Schulen lernen, schulspezifische Probleme zur Diskussion stellen oder sich einfach Rat von Praktikern holen.
Im Rahmen einer halbtägigen Veranstaltung pro Jahr werden aktuelle Entwicklungen aufgezeigt und zukunftsgerichtete, technische Lösungen präsentiert. Im Zentrum der Tagung stehen Lösungsansätze für die Internetanbindung, allgemeine Sicherheitsaspekte sowie die Einbindung von persönlichen Geräten in die Schulhausinfrastruktur. In Workshop-Veranstaltungen und Diskussionsrunden mit Firmenvertretern erweitern sie ihr Know-how. Nach einem gemeinsamen Abschluss soll der persönlichen Netzwerkpflege Raum gegeben werden.