10.2 Lehrpersonen

In diesem Kapitel formulieren Sie für den Qualitätsaspekt «Lehrpersonen» Indikatoren, die Aussagen über die Qualität der Integration von digitalen Technologien in den Unterricht machen.

Textbaustein

Das Weiterbildungskonzept (Kap. 8) ist Grundlage für eine zielführende Weiterbildung der Lehrpersonen. Die Weiterbildung zu Medien und Informatik ist Thema an den jährlichen Standortgesprächen der Lehrerinnen und Lehrer. Alle Lehrpersonen verfügen über grundlegende Basiskompetenzen zur Nutzung. Die notwendigen Qualifikationen zum Unterrichten von Medien und Informatik sind erworben. Die konkrete Nutzung der pädagogischen ICT-Beratung durch die Lehrpersonen wird in den einzelnen Schulteams der Schuleinheiten vereinbart.

Vorgehen

Formulieren Sie für den Qualitätsaspekt «Lehrpersonen» Indikatoren, die Aussagen über die Qualität der Medienintegration in den Unterricht machen. Analysieren Sie dazu vor allem das Weiterbildungkonzept (Kap. 8) und überprüfen Sie anhand der formulierten Indikatoren, in welcher Weise dieses umgesetzt wird. Ein weiteres Merkmal sind die Qualität der durchgeführten Weiterbildungen selbst sowie die Ausbildung der Ausbildenden. Auch die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten pädagogischen ICT-Beratung für die Lehrpersonen (siehe Kap. 6.2) dient zur Erörterung der Qualität.

Beispiele von Indikatoren in Anlehnung an das Handbuch Schulqualität finden Sie in den Erläuterungen unten.

Erläuterungen & Hintergrundinformationen

Der Qualitätsrahmen des Handbuchs Schulqualität definiert in Kapitel 6 die Personalentwicklung als zentralen Qualitätsfaktor. Nachfolgend Indikatoren zur Evaluation der Qualität der angebotenen Weiterbildung zu Medien und Informatik (beschrieben in Kapitel 8 des Medien- und ICT-Konzepts).

Weiterbildung von Lehrpersonen 

Mögliche Indikatoren zur Weiterbildungsplanung:

  • Der Bedarf an Weiterbildung wird jährlich erhoben.
  • Es werden Weiterbildungsangebote entsprechend der Bedarfserhebung in einer Jahresplanung geplant und angeboten.
  • Es werden Weiterbildungsangebote angeboten, welche minimale digitale Kompetenzen der Lehrpersonen vermitteln.
  • Es ist sichergestellt, dass alle Lehrpersonen, welche nicht über die minimalen digitalen Kompetenzen verfügen, die entsprechende Weiterbildung auch besuchen; d. h. es existiert eine vereinbarte Verbindlichkeit zur Teilnahme und diese wird durchgesetzt.
  • Es existiert eine Planung, wann welche Lehrperson die Qualifikation zum Unterrichten von Medien und Informatik erwirbt.

Mögliche Indikatoren zur Weiterbildungsdurchführung und den Kursleitenden:

  • Die Weiterbildungsangebote führen hin zum konkreten Einsatz von digitalen Technologien im Unterricht.
  • Es werden im Anschluss an die Weiterbildung konkrete Unterrichtsprojekte mit digitalen Technologien durchgeführt.
  • Die Kursleitenden haben die vereinbarten Weiterbildungen absolviert. (Siehe Kap. 8.4)

Personalentwicklung

Mögliche Indikatoren zur Personalentwicklung:

  • Die Weiterbildung zu digitalen Technologien der Mitarbeitenden ist Gegenstand der jährlichen Mitarbeitendenbeurteilungsgespräche.
  • Mit den Mitarbeitenden werden persönliche Weiterbildungsziele anlässlich der Mitarbeitendengespräche vereinbart.

Pädagogische ICT-Beratung

Mögliche Indikatoren zur pädagogischen ICT-Beratung:

  • In der Schuleinheit sind die Unterstützungsangebote der pädagogischen ICT-Beratungsperson definiert. (Siehe Überblick Handlungsfelder der pädagogischen ICT-Beratung in Kap. 6.2)
  • Die konkrete Nutzung der Unterstützungsangebote durch die Lehrpersonen ist vereinbart. (Siehe Kap. 6.2)
  • Die Unterstützungsangebote der pädagogischen ICT-Beratungsperson werden konkret beansprucht. (Überprüfbarkeit: Die ICT-Beratungspersonen führen Protokoll über die Art und den Umfang der Nutzung)
  • Die pädagogischen ICT-Beratungspersonen haben eine entsprechende Ausbildung wie PICTS abgeschlossen.