Der Qualitätsrahmen des Handbuchs Schulqualität definiert in Kapitel 6 die Personalentwicklung als zentralen Qualitätsfaktor. Nachfolgend Indikatoren zur Evaluation der Qualität der angebotenen Weiterbildung zu Medien und Informatik (beschrieben in Kapitel 8 des Medien- und ICT-Konzepts).
Weiterbildung von Lehrpersonen
Mögliche Indikatoren zur Weiterbildungsplanung:
- Der Bedarf an Weiterbildung wird jährlich erhoben.
- Es werden Weiterbildungsangebote entsprechend der Bedarfserhebung in einer Jahresplanung geplant und angeboten.
- Es werden Weiterbildungsangebote angeboten, welche minimale digitale Kompetenzen der Lehrpersonen vermitteln.
- Es ist sichergestellt, dass alle Lehrpersonen, welche nicht über die minimalen digitalen Kompetenzen verfügen, die entsprechende Weiterbildung auch besuchen; d. h. es existiert eine vereinbarte Verbindlichkeit zur Teilnahme und diese wird durchgesetzt.
- Es existiert eine Planung, wann welche Lehrperson die Qualifikation zum Unterrichten von Medien und Informatik erwirbt.
Mögliche Indikatoren zur Weiterbildungsdurchführung und den Kursleitenden:
- Die Weiterbildungsangebote führen hin zum konkreten Einsatz von digitalen Technologien im Unterricht.
- Es werden im Anschluss an die Weiterbildung konkrete Unterrichtsprojekte mit digitalen Technologien durchgeführt.
- Die Kursleitenden haben die vereinbarten Weiterbildungen absolviert. (Siehe Kap. 8.4)
Personalentwicklung
Mögliche Indikatoren zur Personalentwicklung:
- Die Weiterbildung zu digitalen Technologien der Mitarbeitenden ist Gegenstand der jährlichen Mitarbeitendenbeurteilungsgespräche.
- Mit den Mitarbeitenden werden persönliche Weiterbildungsziele anlässlich der Mitarbeitendengespräche vereinbart.
Pädagogische ICT-Beratung
Mögliche Indikatoren zur pädagogischen ICT-Beratung:
- In der Schuleinheit sind die Unterstützungsangebote der pädagogischen ICT-Beratungsperson definiert. (Siehe Überblick Handlungsfelder der pädagogischen ICT-Beratung in Kap. 6.2)
- Die konkrete Nutzung der Unterstützungsangebote durch die Lehrpersonen ist vereinbart. (Siehe Kap. 6.2)
- Die Unterstützungsangebote der pädagogischen ICT-Beratungsperson werden konkret beansprucht. (Überprüfbarkeit: Die ICT-Beratungspersonen führen Protokoll über die Art und den Umfang der Nutzung)
- Die pädagogischen ICT-Beratungspersonen haben eine entsprechende Ausbildung wie PICTS abgeschlossen.