Die Jugendlichen bewegen sich in ihrer Freizeit in der digitalen Welt. Sie nutzen soziale Medien (Social-Community-Plattformen), chatten oder stellen Fotos und Filme auf Plattformen (z.B. Youtube, Instagram) und nutzen privat gängige bzw. verbreitete Kommunikationsmittel mehr oder weniger intensiv. Bei der Kommunikation und der Publikation von Informationen mittels sozialer Medien gibt es einige rechtliche Aspekte einzuhalten. Mindestens ein Teil der Jugendlichen kennt diese Aspekte zu wenig oder beachtet sie nicht. Besonders beim schulischen Einsatz digitaler Kommunikationsmittel haben die rechtlichen Aspekte, zum Beispiel Daten- und Persönlichkeitsschutz, zwingend hohe Priorität.
Im Medien- und ICT-Konzept regelt die Schule die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel und sozialer Medien im Unterricht. Die Regeln können Teil einer Nutzungsvereinbarung mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrpersonen sein.
E-Mail-Kommunikation
Viele Kinder und Jugendliche besitzen heute eine private E-Mailadresse oder können leicht gratis eine persönliche Adresse erstellen. Es stellt sich die Frage, ob Schulen ihren Lernenden eine Schul-E-Mailadresse (vorn.nam[at]musterschule.ch) für die Kommunikation zur Verfügung stellen sollen.
Schuleigene E-Mailadresse für Schülerinnen und Schüler:
Pro-Argumente
- Einheitliche E-Mailadressen für alle
- Trennung von privaten und schulischen Mails
- Vertrauensvoller, werbefreier, kostenloser Mailprovider bei Nutzung von educanet2
- verbesserte Identifikation mit der Schule
Contra-Argumente
- grosser Aufwand bei der Administration
- eine weitere E-Mailadresse für die Personen
Soziale Medien
Jugendliche diskutieren und kommunizieren, publizieren Bilder, Videos und Musikstücke in einer ihnen eigenen Unbekümmertheit auf verschiedenen sozialen Plattformen. Die Frage ist mit Recht zu stellen, ob diese Plattformen nicht auch für den Unterricht genutzt werden könnten. Von einer verpflichtenden Nutzung sozialer Medien mit privaten Nutzerprofilen ist aus rechtlichen Gründen abzuraten. Diese Plattformen erfüllen die Kriterien des Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) nicht. Jedoch ist gegen eine freiwillige Nutzung der Lernenden, aufgearbeitet im Rahmen Medienbildung, nichts einzuwenden. Die kooperativen Arbeitsformen, die mit sozialen Medien trainiert werden können, sind später in der Arbeitswelt wichtige Werkzeuge.
Bei Lehrpersonen wird empfohlen, auf die Nutzung privater Profile für Unterrichtsaktivitäten zu verzichten. Eine Vermischung von privaten und schulischen Informationen und Kontakten ist meist nicht erwünscht.
Soziale Medien können und sollen im Unterricht durchaus genutzt werden. Um nicht in Konflikt mit dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) zu geraten, kann mit anonymisierten Profilen, mit Pseudonymen gearbeitet werden.