8.3 Ausbildung von Supportpersonen

Die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration von digitalen Technologien in den Unterricht ist ein pädagogisches Support-Team vor Ort. In diesem Kapitel beschreiben Sie, wie Ihre Schule dieses Ziel erreichen will und wie die Ausbildung von Supporterinnen und Supportern geregelt werden soll. 

Textbaustein

Die Schule Musterhausen motiviert aus ihrem Team Personen, eine Supportausbildung zu absolvieren. Die ausgebildeten Supportpersonen unterstützen die Lehrpersonen im Auftrag, digitale Technologien integrativ in allen Fächern zu nutzen. Das Kollegium anerkennt die Doppelbelastung  einer intensiven Weiterbildung und unterstützt deshalb die Lehrperson während ihrer Ausbildung im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Nach absolvierter Ausbildung verpflichtet sich die Supportperson, mindestens 2 Jahre an der Schule Musterhausen tätig zu bleiben und ihr Fachwissen dem Kollegium zur Verfügung zu stellen.

Die Supportpersonen unterstützen die Schulleitung, in dem sie die strategische Ausrichtung der Schule im Bereich Medien und Informatik mitgestalten. Für die Weiterbildung stellt die Schulleitung/die Schulpflege die nötigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Die Schulpflege behält sich vor, bei vorzeitigem Austritt einen Anteil der Kosten zurück zu fordern.

Für die Aufgabenerweiterung werden die ausgebildeten Supportpersonen gemäss dem Support-Konzept (Kapitel 6) entschädigt. 

Vorgehen

Die Schulleitung sucht das Gespräch mit dem bisherigen Verantwortlichen für den Technischen Support der Schulinfrastruktur. Er motiviert ihn, die Ausbildung zum technisch-organisatorischen Supporter anzugehen.

Im Kollegium macht die Schulleitung die Ausbildung zur pädagogischen Beratungsperson bekannt. Sie zeigt die Voraussetzungen, den Ausbildungsgang, die aufzuwendende Zeit und Ressourcen auf. Sie bietet einen Ausblick über die zu übernehmenden Aufgaben als pädagogische Beratungsperson. Über ein einfaches Bewerbungsverfahren sollen die interessierten Lehrpersonen angehört werden. Sinnvoll wäre, wenn im selben Jahrgang mindestens zwei Personen diese Ausbildung angehen würden.

Die Schulleitung stellt zuhanden der Schulpflege den Antrag für die Beurlaubung der Teilnehmenden sowie zur Übernahme der Kosten gemäss den Reglementen der Gemeinden und des Volksschulamtes.

Die Lehrperson ist für die Anmeldung zuständig. Sie stellt sicher, dass die Anmeldefristen und die korrekten Dienstwege eingehalten werden.

Die Schulpflege bewilligt an der Schulpflegesitzung die nötigen finanziellen und zeitlichen Ressourcen. Sie unterbreitet der Lehrperson ein Formular mit den Bedingungen und einer allfälligen Rückzahlungsklausel.

Erläuterungen & Hintergrundinformationen

Die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration von digitalen Technologien in den Unterricht ist ein pädagogisches Support-Team vor Ort.

Die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration von digitalen Technologien in den Unterricht ist ein pädagogisches Support-Team vor Ort. Die pädagogischen Beratungspersonen unterstützen die Lehrpersonen in vielfältiger Weise. Sie geben den Lehrpersonen hilfreiche Tipps in der Vorbereitung der Lektionen, unterstützen sie bei Bedarf während der Lektion oder planen mit ihr die Schritte für die nächsten Lektionen. 

Die erweiterten Aufgabenfelder bezüglich des Supports erfordern qualifizierte Weiterbildungen. Sie beinhalten Elemente der Erwachsenenbildung sowie das Gedankengut der betrieblichen Weiterbildung. Insbesondere zeigen sie Szenarien arbeitsplatznaher informeller und kooperativer Lernsettings auf. Sie thematisieren Massnahmen für den Transfer des Gelernten in den Arbeitsalltag und für die Zusammenarbeit mit Lehrkolleginnen und -kollegen.

Kosten und Beurlaubung

Die Ausbildung eines pädagogischen ICT-Supports (PICTS) ist auf der Stufe eines Certificate of Advanced Studies (CAS) angesiedelt. Für diesen CAS an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PH Zürich) gelten für Lehrpersonen, die an der Zürcher Volksschule unterrichten, spezielle Bedingungen. Trotz Kostenbeteiligung verzichtet der Kanton auf Rückforderungsvorbehalte für die Vikariate und für die Kostenbeteiligungen. Den Gemeinden wird empfohlen, den anderen Teil der Kosten zu übernehmen. Die Gemeinde kann mit der Lehrperson eine Vereinbarung zur anteilsmässigen Rückzahlung ihrer Kosten innert zwei Jahren abschliessen. Dies wird jedoch nicht empfohlen.