2.2. Gesetzliche und bildungspolitische Grundlagen

In diesem Kapitel halten Sie fest, an welche bildungspolitische und gesetzlichen Grundlagen Sie mit Ihrem schulischen Kommunikationskonzept anknüpfen bzw. welche Grundlagen für die Ausgestaltung des Konzepts relevant sind.  

Textbaustein

Folgende bildungspolitische und gesetzliche Grundlagen müssen beachtet werden:
 

Grundauftrag gemäss Volksschulgesetz: 

«Die Schulpflege leitet und beaufsichtigt die Schulen. Sie vollzieht die kantonalen Erlasse und Beschlüsse, soweit auf Grund der Gesetzgebung oder des Organisationsstatutes nicht ein anderes Organ dafür zuständig ist. Sie vertritt die Schulen gegen aussen und informiert die Öffentlichkeit.» (§42, Volksschulgesetz Kanton Zürich; Link)


Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung

Link zu: RS 152.3 vom 17. Dezember 2004
 

Vorgehen

Listen Sie die wichtigsten Dokumente auf. Je nach Wichtigkeit können Sie auch einzelne wichtige Passagen (z.B. Grundsätze) hier beschreiben.