Nutzungsvereinbarung für Schülerinnen und Schüler zum Umgang mit digitalen Technologien
Die Nutzungsvereinbarung verpflichtet die Schülerinnen und Schüler zum sorgfältigen Umgang mit den ICT-Geräten, weist auf korrekten Umgang mit dem eigenen Passwort, auf das Urheberrecht und auf verbotene Handlungen wie z.B. Online-Einkäufe hin. Die Vereinbarung führt weiter in korrektes Verhalten für die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes und in die sogenannte «Netiquette» (Verhalten in Chats) ein.
Die Nutzungsvereinbarung kann mit einer Delegation von Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Klassen (oder, falls vorhanden, im Schülerrat) angepasst oder teilweise erarbeitet werden.
Nutzungsvereinbarung des Lehrmittels Medienkompass 1 + 2
Es macht Sinn, dass sich die Schulteams auf ein bestimmtes Lehrmittel einigen, das sie verbindlich in ihrem Unterricht einsetzen wollen. Einige Schulen haben beispielsweise den Einsatz des Lehrmittels «Medienkompass 1» auf der Mittelstufe und «Medienkompass 2» auf der Sekundarstufe vereinbart. Damit ist eher gewährleistet, dass ein kontinuierlicher Aufbau der Kompetenzen stattfindet.
Auf der Sekundarstufe wird der «Medienkompass 2» in verschiedenen Fächern bei mehreren Lehrpersonen eingesetzt. Hier sind Absprachen zwischen den Fachlehrpersonen notwendig, um Überschneidungen zu vermeiden und zu gewährleisten, dass alle Lerneinheiten im Verlauf der Sekundarstufe bearbeitet werden. Die ICT-verantwortliche Person hat mit dem Sekundar-Konvent in Absprache mit der Schulleitung die Aufteilung der Einheiten des Medienkompass auf die verschiedenen Fächer erarbeitet. Siehe nachfolgendes Beispiel von Umsetzungsvereinbarung anhand des Medienkompass 2 der Schule Dietlikon.
Weitere beispielhafte Vereinbarungen in den Umsetzungshilfen unten.