Die Schulwebsite ist ein wichtiges Medium zur Kommunikation mit der breiten Bevölkerung. Sie ist das «Aushängeschild» für unsere Schule. Die Website und deren Inhalte werden fortlaufend gepflegt. Sie ist aktuell, ansprechend gestaltet und gut lesbar. Die Schule Musterhausen hält sich an die rechtlichen Vorgaben beim Publizieren von Artikeln.
Dem Elternrat steht ein klar definierter Bereich zur Bekanntmachung seiner Aktivitäten zur Verfügung.
Vorgehen
Die Projektverantwortlichen analysieren in Zusammenarbeit mit dem Webmaster die Schulwebsite bezüglich Benutzerfreundlichkeit und Informationsgehalt. Dazu führen Sie auch eine Umfrage beim Elternrat durch. Ein anschliessendes Gespräch bietet oft weitere Hinweise. Um das Bild zu vervollständigen, muss die Statistik der Website analysiert werden. Sie gibt z.B. Auskunft, welche Seiten wie oft angeklickt wurden. Darüber hinaus müssen die strategischen Leitplanken aus dem gesamtschulischen Kommunikationskonzept Berücksichtigung finden.
Mit diesen Rückmeldungen kann die Planung einer Überarbeitung angegangen werden. Die Entwürfe sollten zuerst in einem Konzeptdokument (digital oder auf Papier) entwickelt werden und nicht direkt auf der aktuellen Website. Zur Planung gehört die Benennung der Haupt- und Unterrubriken mit der Beschreibung möglicher Inhalte. Die Suche im Internet nach Websites vergleichbarer Schulen kann weitere Inputs liefern. Die Entwürfe sollten den Zielgruppen vorgelegt und mit ihnen besprochen werden.
In dieser Phase müssen auch die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten bezüglich des Publizierens auf der Website geklärt werden. Wird die Website in der Verantwortung der Schule oder der Gemeinde betrieben? Diejenigen, die die Verantwortung tragen, bestimmen die Rechte und Pflichten der Schreibenden.
Die technische Realisierung sollte einer Fachperson übertragen werden. Um den späteren Aufwand zu minimieren, ist es hilfreich, die Website mit einem «Content Management System» (CMS) aufbauen zu lassen. Dadurch lassen sich künftig Artikel auf der Website publizieren, ohne das Layout anzupassen. Es kann durchaus lohnend sein, die technische Aktualisierung einer Firma zu übertragen.
Erläuterungen & Hintergrundinformationen
Anlässe in der Gemeinde bieten hervorragende Möglichkeiten, die Tätigkeiten der Schule oder einzelner Schulstufen zu präsentieren. Diese Form von Öffentlichkeitsarbeit soll weiterhin gepflegt werden. Umfassende und verbindliche Informationen der Schule für die Bevölkerung werden künftig jedoch verstärkt durch die Schulwebsite sichergestellt. Schulleitungen und Schulpflege müssen entscheiden, ob jede Stufe oder die Schulgemeinde eine Website pflegt. Dies ist einerseits abhängig von der Grösse der Schuleinheiten und andererseits vom vorhandenen Know-how im Webpublishing und den Ressourcen zur Pflege der Seiten.
Aufteilung in Gemeindewebsite und die Schulwebsite
In grösseren Gemeinden hat sich die folgende Aufteilung bewährt. Die Website der Gemeinde hat einen Bereich «Bildung» eingerichtet. Dort werden die amtlichen und strukturellen Belange der Schulgemeinde publiziert. Die Öffnungszeiten des Schulsekretariats, die Kontaktmöglichkeiten und der Ferienplan werden zum Beispiel veröffentlicht. Diese Website liegt im Verantwortungsbereich der Schulpflege. Die Gemeindewebsite verlinkt auf die Schulwebsites.
Die Schulwebsite widmet sich vornehmlich dem Informationsbedürfnis ihrer Schulstufe oder Schuleinheit. Redundanzen mit dem Bildungsbereich der Gemeindewebsites sind zu verhindern. Die inhaltliche Verantwortung der Schulwebsite liegt bei der Schulleitung.
Die Schulwebsite
Die elektronische Visitenkarte wird im Bildungsbereich immer wichtiger. Sie beeinflusst das Bild der Schule in der Öffentlichkeit. Stellen Sie die Besucher ihrer Website ins Zentrum ihrer Überlegungen. Beachten Sie folgende Eckpunkte, um einen gelungenen Webauftritt zu realisieren:
Übersichtlichkeit
- eine klare Struktur aufbauen und pflegen
- eine bedienerfreundliche und einfache Navigation planen und erstellen
- Prägnanz und Sachlichkeit in den Informationen anstreben
- aussagekräftige Bilder und Grafiken verwenden.
Aktualität betreffend des Schulalltags
- führt News und Termine auf
- bietet dem Schulhaus-Team einen Auftritt (Schulleitung, Lehrpersonen, Schulsozialarbeit, Hausdienst)
- weist auf Veranstaltungen und Projekte hin
- nutzt sinnvolle Verlinkungen
- hat einen Download-Bereich für Dokumente
- führt die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit auf
- enthält eine geschlossene und kommentierte Bildergalerie (rechtliche Hinweise beachten).
Corporate Design - eine Website
- hat eine gepflegte, ansprechende optische Gestaltung, ist nicht überladen
- ein durchgehendes Farbkonzept (Farbharmonie) und kein Schriftengemenge
- enthält das Logo und Bilder aus dem Lebensraum Schule
- hat einen gleich bleibenden Hintergrund und einheitliche Seiten
Rechtliche Belange
- beachtet die rechtlichen Bestimmungen
- sichert sich im Disclaimer ab und führt ein Impressum.
Die Struktur kann eingekauft werden oder mit viel Zeitaufwand und dem nötigen Fachwissen selber programmiert werden. Von Letzterem raten wir ab.
Regeln Sie die Verantwortlichkeit bezüglich der Inhalte: Für die Inhalte auf der Schulhaus-Website ist die Schulleitung verantwortlich, für die Klassenwebseite die Klassenlehrperson.
Die Schulleitung plant für die Pflege der Inhalte der Schulwebsite die nötigen finanziellen Ressourcen ein, ebenso für die technische Aktualisierung.
Mögliche Rubriken einer Schulwebsite
Eine Schule oder ein Schulhaus benötigt unterschiedliche Rubriken. Diese abschliessend aufzuführen ist nicht möglich. Als Alternative sind verschiedene Bilder von gelungenen Webseiten verlinkt.
Elternrat auf der Schulwebsite
Mit der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes hat die Zusammenarbeit mit den Eltern und somit die institutionalisierte Elternmitwirkung ein grösseres Gewicht erhalten. Ein Ziel ist, die Basis für eine beidseits als konstruktiv erlebte Zusammenarbeit zu legen. Diese Zusammenarbeit und die gemeinsamen Aktivitäten zum Wohl der Lernenden sollen der Bevölkerung sichtbar gemacht werden. Dazu bietet sich die Schulwebsite an. Die Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten des Elternrates sind jedoch speziell zu regeln.
Folgende Bereiche könnten für die Elternräte vorgesehen werden:
- Vorstand
- Zweck und Ziele
- Reglement
- Sitzungsdaten
- Veranstaltungen, Elternbildung
- Rückblicke
- Archiv
Umsetzungshilfen
- Grundsätzliche Informationen finden sich im Datenschutzlexion für die Volksschule der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich.
- Richtlinien zu: «Veröffentlichung von Informationen durch Schulen» -> PDF einfügen
Weblinks & Literatur