Die Schule Musterhausen verabschiedet ein Weiterbildungskonzept für die Lehrpersonen. Darin sind grundlegende digitale Kompetenzen (Bedienung des Computers etc.), didaktische Kompetenzen zum Einsatz von digitalen Technologien zum Lehren und Lernen und medienpädagogische Kompetenzen (Medien als Bildungsthema) festgelegt. Sie wird eine Weiterbildungsplanung für die kommenden vier Jahre erstellen.
Vorgehen
Schulleitung und Schulpflege definieren die digitalen Anforderungskompetenzen, die sie an die Lehrpersonen stellen. Diese sind unabhängig vom Beschäftigungsgrad zu erreichen. Als Erstes muss die Frage geklärt werden, ob ein Zertifikat als Nachweis gefordert wird. Dabei soll auch berücksichtigt werden, wie dies künftig bei Neubesetzungen von Stellen gehandhabt wird.
Die Schulleitung legt die Kompetenzerreichung im Jahresgespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern individuell fest. Dadurch kann sie auf Vorkenntnisse Rücksicht nehmen und geht sparsam mit den Ressourcen der Lehrpersonen um.
Im Lehrerkollegium sollen, abgestützt auf das Schuljahresprogramm, Umfang, Form und mögliche Inhalte eines gemeinsamen Weiterbildungstages pro Jahr zu Themen des digitalen Wandels festgelegt werden. Die Organisation übernimmt die pädagogische ICT-Beratungsperson oder das Medien- und ICT-Team der Schule in Zusammenarbeit mit der Schulleitung. Die Schulleitung stellt die benötigten Ressourcen zur Verfügung.
Weiterbildung zu Themen des digitalen Wandels und der Nutzung von digitalen Technologien ist ein laufender Prozess. Im Sinne der Qualitätssicherung soll deshalb das Kapitel 10.1 berücksichtigt werden.
Erläuterungen & Hintergrundinformationen
Der integrale Weiterbildungsbegriff
Weiterbildung ist die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach dem Abschluss einer ersten Bildungsphase in Schule, Hochschule und Beruf mit dem Ziel, die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern oder neue Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben. Weiterbildung ist intendiertes, gezieltes Lernen: vom Selbststudium mit Hilfe von Fachliteratur bis hin zu institutionalisierten Lernformen, dem Weiterbildungskurs. Weiterbildung erfolgt institutionell oder ausserhalb von Bildungsträgern in informellen Formen am Arbeitsplatz, in der Freizeit und bei sozialer oder kultureller Aktivität.
(Quelle: https://alice.ch/de/weiterbildung-schweiz/)
Damit Weiterbildung erfolgreich und gewinnbringend erlebt wird, muss sie kundenorientiert und praxisnah sein sowie verschiedene Lehr- und Lernformen berücksichtigen. Sie muss den Anforderungen der Erwachsenenbildung genügen sowie das Wissen der Lehrpersonen im Bereich Lehren und Lernen einbeziehen. Alle Beteiligten sind bestrebt, diese Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Das Kapitel «Wie wir uns weiterbilden» zeigt die Aufgaben und Rollen der Beteiligten auf.
Die Schulleitung
Sie unterstützt und fördert die individuelle, zielgerichtete Weiterbildung der Lehrpersonen innerhalb des Teams sowie die kollektive Weiterbildung des Teams im Bereich Medien und Informatik. Sie legt mit dem Supportteam das Ziel und den Zeitplan zum Nachweisen der digitalen Kompetenzen der Lehrpersonen fest. Zusammen skizzieren sie Wege zur individuellen Förderung der digitalen Kompetenzen der Lehrpersonen. Die nötigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen plant sie dementsprechend ein. Eine zu erstellendes Dokument «Individueller Lernweg; Basis-Kompetenzen Medien und Informatik» dient der Schulleitung als Förderinstrument für das jährliche MAG mit den Lehrpersonen.
Schulleitung und Schulpflege streben eine hohe Qualität bei der Integration von digitalen Technologien im Unterricht an. Deshalb motivieren sie gezielt Lehrpersonen für die Weiterbildung zur pädagogischen Beratungsperson oder zur technischen Supportperson. Sie sind dafür verantwortlich, dass die zeitlichen wie auch finanziellen Ressourcen gesprochen werden. Die Lehrperson verpflichtet sich, ihr erworbenes Wissen dem Team in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. In der Umsetzungshilfe «Weiterbildungsvertrag für Beratungspersonen» sind die Konditionen für eine allfällige Kostenbeteiligung der Lehrperson beim Wechsel in eine andere Schulgemeinde festgelegt.
Die Lehrperson
Sie nutzen schulinterne Weiterbildungsangebote der pädagogischen ICT-Beratung wie auch Angebote von Weiterbildungsinstitutionen. Sie erhalten die Möglichkeit, die Weiterbildung im Bereich Medien und Informatik als Berufsbereicherung zu erleben. Einige nutzen bewusst Weiterbildungsangebote zur Erlangung einer Zusatzqualifikation und demzufolge als Laufbahnperspektive. Das Dokument «Individueller Lernweg» und «Basis-Kompetenzen Medien und ICT» unterstützt die Lehrpersonen bei der Planung und Umsetzung der individuellen Weiterbildung im Themenkreis von Medien und Informatik.
Die pädagogische ICT-Beratungsperson
Die ICT-Beratungspersonen nutzen mindestens zwei fachspezifische Weiterbildungsangebote pro Jahr, die von der Fachstelle angeboten oder beworben werden. Dadurch vernetzen sie sich mit Berufspersonen und festigen oder erweitern mittels informellem Wissenserwerb ihre pädagogischen ICT-Fachkompetenzen. Diese stellen sie dem Schulteam in Form von schulinternen Weiterbildungsveranstaltungen oder Coaching-Angeboten zur Verfügung. Die Umsetzungshilfe «ICT-Fertigkeiten» können sie als Grundlage für die Planung schulinterner Medien- und Informatik-Weiterbildungsangebote nutzen. Sie führen ein Journal «Journal Päda-Beratung» über die erbrachten Leistungen. Dadurch weisen sie die im Pflichtenheft festgehaltenen Aufgaben nach und dokumentieren den im Berufsauftrag aufgeführten, eigenen Weiterbildungsanteil.
Die technische ICT-Support-Person
Die technischen Support-Personen nehmen an mindestens zwei fachspezifischen Weiterbildungsangeboten pro Jahr teil, die von der Fachstelle angeboten oder beworben werden. Zudem informieren sie sich regelmässig auf entsprechenden Websites, in geeigneten Printmedien sowie auf der Fachstellen-Website. Sie führen ein Journal «Journal Technik-Support» über die erbrachten Leistungen. Dadurch weisen sie die im Pflichtenheft festgehaltenen Aufgaben nach und dokumentieren den im Berufsauftrag aufgeführten, eigenen Weiterbildungsanteil.